Wissenswertes rund um das Versicherungskennzeichen.
Das Versicherungsjahr in der Mopedversicherung beginnt jedes Jahr am 01.03.
Versicherbare Fahrzeuge nach § 27 der FZV, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, sind:
- Leichtmofas, Mofas, Mopeds, Roller und Kleinkrafträder bis zu 60 km/h
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h
- Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle
Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wird.
Beiträge werden dann jeweils in vollen Monaten abgerechnet.
Die Versicherungskennzeichen verlieren im darauf folgenden Jahr am 28.02. bzw. 29.02. ihre Gültigkeit.
Sie sind generell nur 1 Jahr gültig und wechseln danach die Farbe.
Bei der gibt es diese Versicherung für ein Taschengeld.
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